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Antons Dienstleistungs-GmbH

Taxi, Dientsleistungs
Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 19
52353 Düren
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Antons GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 1303) beschlossen Sie hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Sie hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Nr. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Antons Dienstleistungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens (Mini-Car Birkesdorf), auch im Kleinbusbetrieb bis 24 Personen sowie die Schülerbeförderung, Durchführung von Kurierfahrten und alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Kraftfahrzeuggewerbes und die Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer.Stammkapital jetzt: 50.000,00 EUR.

2005-10-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2005 mit der Antons GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 1303)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.