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Antros GmbH

Kundendienst für Lagersysteme, Lagersystemen, Wartungen..., Regalinspektion
Adresse / Anfahrt
Zeisigweg 8
71088 Holzgerlingen
1x Adresse:

Zeppelinstraße 1/2
89160 Dornstadt


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2012. Geschäftsanschrift: Zeisigweg 8, 71088 Holzgerlingen. Gegenstand: Durchführung von Wartungs- und Servicearbeiten an technischen Industrieanlagen sowie Handel mit gebrauchten Industrieanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Renz, Michael, Holzgerlingen, *20.01.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (bisher: Stammkapital, Geschäftsanteile; nun: Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Seiler GmbH", Dornstadt (Amtsgericht Ulm HRB 3243) um 2.778,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 27.778,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Güßler, Simone, geb. Kronmüller, Dornstadt, *31.01.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-31:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Seiler GmbH", Dornstadt (Amtsgericht Ulm HRB 3243) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.