2016-12-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Seror, Sylvain.
2017-05-08: Der mit der APEX Shareholding GmbH in Hamburg bestehende Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag ist durch Kündigung der beherrschten Gesellschaft vom 20.06.2016 zum 31.12.2016 gekündigt worden.
Die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens hat durch Beschluss vom 20.06.2016 der Kündigung zugestimmt.
2018-05-23: Geschäftsführer: Jackson, Simon, *19.10.1965, Reinbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: Kirk, Holger
2019-01-21: Gegenstand: Die Ausübung des Speditionsgewerbes, insbesondere von nationalen und internationalen Bahn-, Straßen- und Schiffsspeditionen, die Ausübung des Gütertransportgewerbes, die Lagerhaltung von Lagergut aller Art, der Umschlag von Waren aller Art sowie die Durchführung von Logistikleistungen aller Art. Stammkapital: 26.000 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Dierk; Geschäftsführer: Petersen, Andreas, *21.03.1964, Oststeinbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 ist das Stammkapital um 435,41 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Durch obigen Beschluss der Gesellschafterversammlung ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 28.11.2018 mit der JOES Logistics GmbH & Co. KG mit Sitz in Moosburg a.d. Isar (Amtsgericht München, HRA 108125) als herrschendem Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.11.2018 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.