2021-01-28: Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.01.2021, AZ: 504 IN 133/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Kaufmanns nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2022-02-08: Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.04.2021, AZ: 504 IN 133/21, das Insolvenzverfahren eröffnet worden.