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Appanatics GmbH

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Rödingsmarkt 39
20459 Hamburg
1x Adresse:

Nordkanalstraße 52
20097 Hamburg


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3x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2012 mit Änderung vom 27.03.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Oststeinbek (bisher: Amtsgericht Lübeck HRB 12905 HL) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Rödingsmarkt 39, 20459 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von mobilen Anwendungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Schröder, Axel, Reinbek, *11.01.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schnitzler, Ralph, Seevetal, *24.08.1971.

2018-11-20:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Nordkanalstraße 52, 20097 Hamburg.

2019-08-20:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der iVentureGroup GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 20.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.