2007-10-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.09.2007. Gegenstand: die Entwicklung und Vermarktung von Elektronik-, Sicherheits- und IT-Produkten, insbesondere zur Anwendung biometrischer Verfahren, sowie der Handel mit diesen Sachen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. von Graevenitz, Gerik Alexander, Bonn, *01.03.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Entwicklung und Vermarktung von Elektronik-, Sicherheits- und IT-Produkten, einschließlich intelligenter und autonomer Systeme zum Handel mit Devisen, Zahlungs- und Finanzinstrumenten (einschließlich Kryptowährungen) und Systeme zur Anwendung biometrischer Verfahren, sowie die Vermarktung und der Handel mit diesen Produkten. Der Betrieb von Systemen zum Handeln mit Devisen, Zahlungs- und Finanzinstrumenten (einschließlich Kryptowährungen) ist nur insoweit Gegenstand wie er im Rahmen der eigenen Vermögensvewaltung betrieben wird und nicht erlaubnispflichtig ist. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens.
2020-10-21: von Amts wegen berichtigend eingetragen: die Entwicklung und Vermarktung von Elektronik-, Sicherheits- und IT-Produkten, einschließlich intelligenter und autonomer Systeme zum Handel mit Devisen, Zahlungs- und Finanzinstrumenten und Systeme zur Anwendung biometrischer Verfahren, sowie die Vermarktung und der Handel mit diesen Produkten. Der Betrieb von Systemen zum Handeln mit Devisen, Zahlungs- und Finanzinstrumenten ist nur insoweit Gegenstand wie er im Rahmen der eigenen Vermögensverwaltung betrieben wird und nicht erlaubnispflichtig ist. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens.