2007-10-01: Die Gesellschafterversammlung hat am 23. August 2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 3.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.533.875,64 um EUR 1.466.124,36 aus Gesellschaftsmitteln auf EUR 3.000.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) zu ändern. Ferner hat die Gesellschafterversammlung am 23. August 2007 die Änderungen der §§ 2 (Sitz der Gesellschaft) 13 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte), 16 (Stimmrecht) und 25 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: aquatherm GmbH Kunststoff-, Extrusions- und Spritzgieß-Technik. Attendorn. Neues Stammkapital: 3.000.000,00 EUR.
2010-08-02: Die Gesellschafterversammlung vom 24. Juni 2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 12 ist nun § 5 (Geschäftsführung, Vertretung). Bestellt zum Geschäftsführer: Rosenberg, Dirk, Attendorn, *19.02.1971; Rosenberg, Maik, Attendorn, *22.01.1975; Rosenberg, Christof, Attendorn, *15.07.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenberg, Gerhard, Attendorn-Ennest, *29.02.1940. Prokura erloschen: Rosenberg, Christof, Attendorn, *15.07.1980.
2014-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 25. Oktober 2013 hat die Änderung der Firma und die Änderung von § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23. Dezember 2013 hat die Änderung des Unternehmenesgegenstands und die Änderung von § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Neue Firma: aquatherm GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, Fertigung und der weltweite Vertrieb (inkl. Beratung und Planung) von Rohrleitungssystemen aus Kunststoff, die zum Transport von verschiedensten Medien unter Druck Anwendung finden.
2020-06-04: Die aquatherm Metallverarbeitung GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn ist durch Verschmelzungsvertrag vom 06. Mai 2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-04: Die Gesellschafterversammlung vom 06. Mai 2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf nunmehr 3.250.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der auqatherm Metallverarbeitung GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn und die Änderung von § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 3.250.000,00 EUR.