2012-09-10: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Mühlweg 8, 71131 Jettingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die von der Gesellschaft zu 100 % gehaltene, in Anlage 3 des Jahresabschlusses aufgeführte, Beteiligung an der Aquarena Freitzeitanlagen GmbH, Krems-Stein (Österreich) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Aquarena GmbH", Jettingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 742370) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Aquarena GmbH.
2015-12-29: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 51.000,00 EUR.
2020-01-14: Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.