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Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH

Finanzdienstleistungen, Ninetynine, Seconds..., Pflichtveröffentlichungen, Offenlegungen, Forestry, Wasserkraft, Hydropower, Kolleg*innen, Onboarding
Adresse / Anfahrt
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 88 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
29x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2011. Geschäftsanschrift: Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg. Gegenstand: Beratungsleistungen bei der Konzeption, Auflage und der Administration von Investmentprodukten sowie Vertriebskonzepten, insbesondere die Identifizierung potenzieller Zielgruppen die Planung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten und die Festlegung konkreter Vertriebsmaßnahmen, die Auswertung von Kundenkontakten und die Organisation von Veranstaltungen (Roadshows, Initiatorentage, Fachtagungen etc.). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hohmann, Helmut, Trassem, *14.06.1968; Sanders, Michael, Hamburg, *26.03.1972, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 5 beschlossen. Neue Firma: Alceda Fund Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratungsleistungen bei der Konzeption, Auflage und der Administration von Investmentprodukten und Vertriebskonzepten, insbesondere die Identifizierung potenzieller Zielgruppen die Planung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten und die Festlegung konkreter Vertriebsmaßnahmen, die Auswertung von Kundenkontakten und die Organisation von Veranstaltungen (Roadshows, Initiatorentage, Fachtagungen etc.) sowie das administrative Fundmanagement der Investmentprodukte.

2012-05-02:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. Wohnort geändert, nun Geschäftsführer: Sanders, Michael, Luxemburg, *26.03.1972, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-06-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 beschlossen. Neue Firma: Alceda Asset Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: das Management und die Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften (z. B. von sogenannten geschlossenen Fondsgesellschaften in der Form von Kommanditgesellschaften), einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung in den Beteiligungsgesellschaften, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Risiko- und Liquiditätsmanagements sowie die Beratung bei der Auflage von Finanzprodukten im Bereich der Real Asset. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hohmann, Helmut, Trassem, *14.06.1968. Bestellt Geschäftsführer: Bülow, Cristina, Hamburg, *15.09.1962; Eder von Grafenstein, Michaela, Otterfing, *03.04.1961, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2013 mit Änderung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR beschlossen. 250.000,00 EUR.

2014-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2014 mit Änderungen vom 05.03.2014 und 07.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Aufsichtsrat) und 10 (Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: ° Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. Neben der externen Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, erbringt die Alceda Asset Management GmbH folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) b) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) sowie die Anlageberatung, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere sowie die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) c) Den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen d) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in § 20 Abs. 3 KAGB genannten - hier a) - c) - Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 2. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 3. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 4. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2014-08-19:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2015-03-11:
Bestellt Geschäftsführer: Wagner, Silvia, Dreieich, *03.09.1964, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Bülow, Cristina, Hamburg, *15.09.1962.

2015-11-19:
Bestellt Geschäftsführer: Dr. Becker, Florian, Hamburg, *24.10.1980, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-07:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2016-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

2016-08-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH.

2016-08-17:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Wagner, Silvia, Dreieich, *03.09.1964.

2016-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AQ Accounting Services GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-08:
Bestellt Geschäftsführer: Meisinger, Lars Eric, Zürich / Schweiz, *13.01.1975, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-19:
Bestellt Geschäftsführer: Sowa, Albert, Liederbach, *28.02.1963, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Sanders, Michael, Luxemburg, *26.03.1972.

2017-08-01:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2018-02-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 . Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

2018-08-10:
Berichtigt: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs . Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: ° Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, ° Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, ° Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, ° Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, ° Container, ° Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, ° Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ° Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ° Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebenleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

2019-07-02:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2021-02-02:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Eder von Grafenstein, Michaela, Otterfing, *03.04.1961.

2021-05-17:
1. Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d Satz 1 UmwG den Entwurf des Verschmelzungplans zum Handelsregister eingereicht und gemäß § 122 d Satz 3 UmwG folgendes mitgeteilt: 2. Die grenzüberschreitende Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff. deutsches UmwG und Artikel 1020-3 i.V.m. den Artikeln 1021-1 ff. des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften zwischen - der Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft und - Alceda Fund Management S.A. mit dem Sitz in Senningerberg, eingetragenen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B 123356, eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts, als übertragende Gesellschaft. 3. Bei der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH und bei der Alceda Fund Management S.A. sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Die Alceda Fund Management S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Aquila Capital Holding GmbH mit Sitz in Hamburg. 4. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH ergeben sich aus §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH nach §§ 122a Abs. 2, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung bei der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift am - Valentinskamp 70, in D-20355 Hamburg (Deutschland / Germany) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH gefordert werden muss. 5. Die Rechte der Gläubiger der Alceda Fund Management S.A. ergeben sich aus Artikel 1021-9 des Gesetzes vom 1915. Nach dem Gesetz von 1915 haben die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, folgende Rechte. - Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Urkunden, die die Verschmelzung nach Artikel 1021-14 des Gesetzes von 1915 feststellen, begründet wurden, können ungeachtet etwaiger gegenteiliger Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung beim zuständigen Gericht eine angemessene Sicherstellung für alle fälligen Forderungen beantragen, falls aufgrund der Verschmelzung ein solcher Schutz notwendig werden sollte. - Gläubiger der Alceda Fund Management S.A. können ihre Ansprüche nach Art. 1021-2 (2) 3° des Gesetzes von 1915 unmittelbar gegenüber der Alceda Fund Management S.A. unter deren Geschäftsanschrift - 5, Heienhaff in L-1736 Senningerberg (Luxemburg / Luxembourg) geltend machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. 6. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos schriftlich unter den vorgenannten Anschriften der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH bzw. der Alceda Fund Management S.A. eingeholt werden.

2021-06-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Alceda Fund Management S.A. mit Sitz in Senningerberg/Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, Nummer B 123356) beschlossen.

2021-06-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 04.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2021 mit der Alceda Fund Management S.A. mit Sitz in Senningerberg/Luxemburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.

2021-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs . Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgenden Vermögensgegenstände investieren: * Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, * Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, * Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, * Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, * Container, * Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, * Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, * Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebenleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind ( vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

2021-07-27:
Bestellt Geschäftsführer: Dr. Schönebeck, Harald, Frankfurt am Main, *22.10.1964, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-29:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Becker, Florian, Hamburg, *24.10.1980.

2022-06-08:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Meisinger, Lars Eric, Zürich / Schweiz, *13.01.1975.

2022-06-22:
Bestellt Geschäftsführer: Schulz-Eickhorst, Til Hendirk Götz Hermann, Falkensee, *07.03.1973, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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