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Aras Software GmbH

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Industriestraße 31
82194 Gröbenzell
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9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2014. Geschäftsanschrift: Industriestr. 29, 82194 Gröbenzell . Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Software und Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen sowie Handel mit und Fabrikation von Produkten, die damit in Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Allemann, Martin, Wiedlisbach / Schweiz, *10.10.1960; Müller, Andreas, Puchheim, *29.09.1967.

2018-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 275.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Decker, Mathias, Gröbenzell, *15.01.1965.

2021-07-08:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Allemann, Martin, Wiedlisbach / Schweiz, *10.10.1960; Müller, Andreas, Puchheim, *29.09.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Schoppe, Peter, München, *05.04.1969.

2021-07-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 hat die Streichung des § 5 der Satzung beschlossen.

2021-08-20:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestr. 31, 82194 Gröbenzell.

2022-01-19:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schoppe, Peter, München, *05.04.1969. Bestellt: Geschäftsführer: Rollenmüller, Jens, Diedorf, *02.05.1973.

2022-06-01:
Die Minerva Informatic Germany GmbH mit dem Sitz in Hamburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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