2011-12-20: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Vereine steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..