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Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V.

Gemeinnützige Organisation, Betreiben von Tagesstätten, Hauptfelder..., Tätigk, Migration, Diensten, Bürgerplattform, Kapellenberg, Reitbahnviertel, Viadukt, Graffiti-Künstler
Adresse / Anfahrt
Clara-Zetkin-Straße 1
09111 Chemnitz
2x Adresse:

Rembrandtstraße 47
09111 Chemnitz


Reitbahnstraße 32
09111 Chemnitz


Kontakt
37 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-09-30:
VR 1180: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V., Chemnitz (Clara-Zetkin-Str. 1, 09111 Chemnitz Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-10-01:
Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung einen Teil des Vermögens als Gesamtheit gemäss Spaltungsplan vom 30.07.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 06.08.2019 auf die AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 32742) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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