2016-03-16: VR 1886: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Werra-Meißner e.V., Eschwege . Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eschwege e.V. mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschwege 60 VR 482) und des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Witzenhausen e.V. mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege VR 1036 ) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 10.10.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.