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Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V.

Schule, Interesse, Senioren Mentoring..., Projekt PIDES, AWO, Lieferketten gemäß LkSG, Funktionsdauer, Hinweisgeber*innen, Fachdienst, Glessen, Checkpoint, Erftkreis
Adresse / Anfahrt
Zeiss-Straße 1
50126 Bergheim
11x Adresse:

Kirchweg 4
50169 Kerpen


Eifelring 28
53879 Euskirchen


Frenzenstraße 110a
50374 Erftstadt


Am Kahlenturm 1
53879 Euskirchen


Große Oelbruchstraße 22
50354 Hürth


Alte Landstraße 55
50129 Bergheim


Landstraße 28
53894 Mechernich


Ligusterstraße 39
50129 Bergheim


Am Weißen Stein 2
50189 Elsdorf


Zum Hagelkreuz
50126 Bergheim


Meißener Straße 5
50126 Bergheim


Kontakt
182 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 182 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-09-17:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2009 mit dem Verein Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Euskirchen e. V. mit Sitz in Euskirchen (AG Bonn VR 10481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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