2015-07-03: VR 16024 B: Arbeitgeberverband der ostdeutschen Papierindustrie e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.01.2015 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.06.2014 mit dem Verband Nordeutscher Papierfabriken e.V. mit Sitz in Hannover durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, das die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.