2006-12-08: Arbeitsgemeinschaft Zahnärztlicher Laboratorien e. V., Kiel. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers wirksam. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2006 mit dem Arbeitsgemeinschaft Zahnärztlicher Laboratorien e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 15335) ist die Verschmelzung im Wege der Neugründung durch die Übertragung des Vermögens beider Vereine jeweils als Ganzes auf den neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft Zahnärztlicher Laboratorien Deutschland e.V. mit Sitz in Kiel erfolgt. Die Mitgliederversammlungen haben die Verschmelzung am 22.03.2006 beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2007-06-18: Arbeitsgemeinschaft Zahnärztlicher Laboratorien e. V., Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 10.05.2007 erfolgten Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers (Amtsgericht Kiel, VR 5017 KI) wirksam geworden. Der Verein ist erloschen..