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Arbeitssicherheit Baltruschat GmbH

Unterweisung, Leitern und Tritten, Flurförderzeugen..., Befähigte, Regalanlagen, ArbSchG, ASiG, Gefährdungsbeurteilungen, Eigenverantwortliche, Gabelstaplerfahrer
Adresse / Anfahrt
Im Sonnenwinkel 3
58119 Hagen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2021. Geschäftsanschrift: Im Sonnenwinkel 3, 58119 Hagen. Gegenstand: Die Unternehmensberatung und Erbringung von Dienstleistungen, Schulungen und die Erstellung von Dokumenten, insbesondere im Hinblick auf die sicherheitstechnische Betreuung im Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Baltruschat, Michael, Hagen, *27.06.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Arbeitssicherheit Baltruschat e. K. mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 6376) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.02.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Baltruschat, Michael, Hagen, geb. 27.06.1973 unter der Firma Arbeitssicherheit Baltruschat e. K. in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 6376) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2022 wirksam geworden.

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