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Arche gGmbH

AVR, Jugendhilfe, Vergütung..., Behindertenhilfe, Seniorenhilfe, Gehalt, Teach
Adresse / Anfahrt
Moskauer Ring 1
97084 Würzburg
3x Adresse:

Am Main-Donau-Kanal 2
96114 Hirschaid


Theresienstraße 17
90762 Fürth


Gerhart-Hauptmann-Ring 46
81737 München


Kontakt
42 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 42 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Moskauer Ring 1, 97084 Würzburg. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Müßig, Rolf, Würzburg, *10.03.1959, einzelvertretungsberechtigt.

2016-03-22:
Bestellt: Geschäftsführer: Müßig, Andreas, Würzburg, *22.06.1980, einzelvertretungsberechtigt.

2018-04-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2018 hat die Änderung des § 7 der Satzung beschlossen.

2018-07-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz und Verbandszugehörigkeit), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Geschäftsführung) und 11 (Auflösung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Arche gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke, Aufgaben der Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: stationäre, teilstationäre und ambulante Alten- und Behindertenhilfe; stationäre, teilstationäre und ambulante Kinder- und Jugendhilfe; Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung und Langzeit-Arbeitslosen; Arbeit mit Geflüchteten; sonstige Projekte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen. Die Kinderarche - gemeinnützige Gesellschaft für Jugendhilfe und Jugendarbeit mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 6687) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-03-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz und Verbandszugehörigkeit), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Aufnahme weiterer Gesellschafter), 7 (Geschäftsführung), 8 (Gesellschafterversammlung) und 9 (Abschlussprüfung) der Satzung beschlossen.

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