2019-11-19: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Betrieb eines Architekturbüros. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft hat die für die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer geltenden Berufspflichten gemäß § 24 BauKaG zu beachten. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Partner gemäß § 1 Abs. 2 PartGG kann nur sein, wer Mitglied der Bayerischen Architektenkammer ist. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Architekt: Leukert, Klaus-Joachim, Waldkraiburg, *30.09.1952; Riedl, Thomas, Waldkraiburg, *20.10.1969; Schaub, Henning Benjamin, Architekt, Altenmarkt, *17.11.1970.