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Architekturbüro Paul Böhm GmbH

Zentralmoschee, Praktikant/in, Planungsgesellschaft..., Teamfähigkeit, Motivation
Adresse / Anfahrt
Auf dem Römerberg 25
50968 Köln
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2010. Geschäftsanschrift: Auf dem Römerberg 25, 50968 Köln. Gegenstand: sind Planungs- und Objektüberwachungsleistungen gemäß HOAI. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Amme, Martin, Köln, *01.12.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 beschlossen. 100.000,00 EUR.

2015-01-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Amme, Martin, Köln, *01.12.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Beeh, Johannes, Bonn, *05.04.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Architekturbüro Paul Böhm GmbH.

2022-01-24:
Die Gesellschafterversammlung hat am 14.02.2022 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. 1 zu ändern, den Gesellschaftsvertrag in § 9 zu ändern, sowie § 3 (Stammkapital) und § 5 (Geschäftsführung/Vertretung) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: sind Planungs- und Objektüberwachungsleistungen gemäß HOAI. Dies umfasst u.a. die Wahrnehmung der Berufsaufgabe des Architekten i.S.v. § 1 Abs. 1 und Abs. 5 BauKaG NRW. Die für die Berufsangehörigen nach § 2 BauKaG NRW geltenden Berufspflichten müssen auch von der Gesellschaft beachtet werden.

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