2010-07-05: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Häuslematten 5, 78132 Hornberg.
2013-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
2013-08-26: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: Arnd Sauter GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Handel und Vertrieb, Service- u. Schulung von CNC-Werkzeugmaschinen und 3-D-Druckern. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Sauter, Arnd, Gutach Schwarzwaldbahn, *18.11.1958, einzelvertretungsberechtigt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "multi-trade GmbH", Gutach (Schwarzwaldbahn) (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 680652) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-05-22: Einzelprokura: Scherzinger, Frank, Furtwangen im Schwarzwald, *12.04.1986.