2018-04-20: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinsame Berufsausübung als Architekt und Innenarchitektin mit dem Zweck der Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenarchitektur. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Arnhard, Christine, Innenarchitektin, München, *15.05.1971; Eck, Markus, Architekt, München, *12.05.1970.