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Arnold Baugesellschaft mit beschränkter Haftung

Hochbau, Milde, Landwirtschaftsbau..., Verblendmauerwerk, Eigenheimbau, Stallgebäude
Adresse / Anfahrt
Neuendorfer Dorfstraße 19
39624 Kalbe (Milde)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 4.11.2016 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG (Anschrift) ergänzt und von Amts wegen nach Gebietsreform (Sitz) berichtigt Neuer Sitz: Kalbe/Milde. Neuer Gegenstand: - Betreiben eines Hoch- und Tiefbauunternehmens der Baubranche - Handel mit Baustoffen aller Art - Durchführung von Montagearbeiten im Stahlbaubereich und sonstige Metallbauarbeiten - Durchführung von Straßenbauarbeiten. 26.000,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Arnold, Holger, Bismark OT Kremkau, *14.04.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-12:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.12.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 und Beschluss des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2016 Teile des Vermögens aus dem Vermögen des Herrn Holger Arnold, Bismark (Bauunternehmen Arnold e.K. mit dem Sitz in Kalbe/Milde (Amtsgericht Stendal HRA 5164)) übernommen. Die Ausgliederung ist am 12.4.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.