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Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft eG

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Adresse / Anfahrt
Goethestraße 39a
59755 Arnsberg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-04:
Vorstand: Herrig, Herbert, Forst (Lausitz), *07.02.1957. Nicht mehr Vorstand: Schlinkert, Franz, Arnsberg, *26.06.1933; Spiekermann, Gerhard, Arnsberg, *28.01.1936.

2008-04-02:
Die Vertreterversammlung vom 25.10.2007 hat eine Änderung der Satzung u.a.in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist nun: 1. Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen;sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3.Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. 4.Beteiligungen sind zulässig. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

2011-12-08:
Die Vertreterversammlung vom 10.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft eG.

2019-11-14:
Die Vertreterversammlung vom 02.10.2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die teilweise Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen;sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

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