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Ars Argenti GmbH

MB Namensschilder, Schnauferl-Collection, Allgemeinen Schnauferl..., Allgemeinen Schnauferl Clubs
Adresse / Anfahrt
Lameystraße 67
75173 Pforzheim
1x Adresse:

Schulstraße 8
75399 Unterreichenbach


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Ars Argenti GmbH.

2008-10-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die industrielle Fertigung von Metallwaren sowie der Groß- und Einzelhandel von Metallwaren, Schmuck und Accessoires. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der ARS ARGENTI GmbH & Co. KG mit Sitz in Glashütte/Sachsen, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Uhren, Accessoires und Werbemitteln aller Art ist.

2009-11-02:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages des Alleingesellschafters vom 02.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Morlock, Jochen, Unterreichenbach, *09.10.1964 als Inhaber der Firma "Jochen Morlock e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 724552 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.