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Artesia Immobilien GmbH

Routenplanung, Immobilienart, Zusammentreffen..., Personengruppen, Traumimmobilie, Immobilienagentur, Vermögensaufbau, Ihr Immobilienprofi, Unsere erfahrenen Makler
Adresse / Anfahrt
Onkel-Tom-Straße 3
14169 Berlin
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-22:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Strauch, Norbert-Peter; Geschäftsführer:; 2. Schlag, Christian, *15.02.1960, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Geschäftsführung).

2019-04-18:
Firma: Artesia Immobilien GmbH; Gegenstand: Der Handel mit und die An- und Vermietung sowie die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten aller Art sowie die Übernahme aller Bauträger- und Baubetreuerleistungen als oder wie ein Generalbevollmächtigter ohne eigene Bauausführungstätigkeit, die Finanzberatung und die Wirtschaftsberatung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand).

2019-06-27:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Onkel-Tom-Straße 3, 14169 Berlin

2021-08-04:
Prokura: 1. Rosenlöcher, Roxana, *10.01.1980, Berlin; Einzelprokura

2022-04-25:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 21.01.2022 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf die Artesia Immobilien Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 241163 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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