2019-09-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2019. Geschäftsanschrift: Siegfriedstraße 11, 64653 Lorsch. Gegenstand: Die Darreichung von Bildungseinheiten (in Form von Lehrgängen/Kursen, Video- und Präsenzunterricht, Lehrbüchern und E-Books, E-Learning-Software, Lehrveranstaltungen, Prüfungen zur Lernkontrolle und Präsenzunterricht) mit dem Schwerpunkt der musikalischen Ausbildung im Hinblick aud die Vorbereitung des Musiker-/Künstlerberufs. Gegenstand des Geschäfts ist ferner die Vermarktung von E-Learning-Software und Informationsprodukten in den Bereichen Marketing, Persönlichkeitsentwicklung und Business-Consulting für die Berufsgruppe Musiker und Künstler sowie die Erstellung von medialen Lehrmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hartnagel, Bernd Franz, Köln, *07.10.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Hartnagel Artist IQ e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 34059) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2019-10-18: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 02.10.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.