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Aschenbeck & Aschenbeck Projektentwicklung GmbH

Immobilien, Hafenviertel, Projektentwickler..., Stadtvertreter, Ostseeprojekte, Hohenböken
Adresse / Anfahrt
Bergstraße 17
26122 Oldenburg
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2012 mit Änderung vom 24.08.2012. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 13, 26122 Oldenburg. Gegenstand: Erwerb, Bebauung und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Halten von Grundstücken zum Zweck der Vermögensverwaltung; Projektentwicklung und Umsetzung von Projekten im Bereich der regenerativen Energien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Aschenbeck, Jan, Hatten, *11.04.1979; Aschenbeck, Berend, Hude, *10.12.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-05-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Aschenbeck & Aschenbeck Projektentwicklung GmbH.

2016-06-22:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bergstraße 17, 26122 Oldenburg.

2022-01-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Projektgesellschaft 84 GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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