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Aselager Mühle GmbH

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Adresse / Anfahrt
Zur Alten Mühle 12
49770 Herzlake
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2020. Geschäftsanschrift: Zur Alten Mühle 12, 49770 Herzlake. Gegenstand: der Betrieb eines Hotels und eines Restaurants sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Jüngel, Stefanie, Wuppertal, *05.06.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Aselager Immobilien GmbH mit Sitz in Herzlake im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.10.2021 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich "operativer Bereich") der Aselager Immobilien GmbH mit Sitz in Herzlake als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-12-13:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.12.2021 wirksam geworden.

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