2016-07-13: Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: Aspacher & Klotzbücher GmbH & Co. KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Klotzbücher GmbH, Winnenden . Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Klotzbücher, Thomas, Rudersberg, *24.09.1971; Klotzbücher, Christoph, Rudersberg, *19.12.1968; Klotzbücher, Michael, Rudersberg, *25.01.1980.
2016-07-13: Gegenstand: Betrieb eines Orthopädiefachgeschäfts mit Orthopädie-Schuhtechnik, Orthopädie-Technik, Reha-Artikel, Sanitätshaus, Schuhe, Sport und Fußpflege. Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brühlstraße 32, 73635 Rudersberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Klotzbücher, Thomas, Rudersberg, *24.09.1971; Klotzbücher, Christoph, Rudersberg, *19.12.1968; Klotzbücher, Michael, Rudersberg, *25.01.1980, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-31: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klotzbücher GmbH", Winnenden hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den gesamten Geschäftsbetrieb (Betrieb eines Sanitätshauses) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.