2010-01-26: Geschäftsanschrift: Fuhlentwiete 12, 20355 Hamburg. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Atlanta mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 57556), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-02-17: Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Atalanta mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 57556), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-31: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der Atalanta Schiffs-AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 83367) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-02-09: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kehrwieder 8, 20457 Hamburg.
2014-06-16: Änderung zur Geschäftsanschrift: Ferdinandstraße 61, 20095 Hamburg.
2022-01-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2021 mit der HanseCorp 3. Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Reinbek verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.