2018-09-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2018. Geschäftsanschrift: Kornstraße 4, 79258 Hartheim am Rhein. Gegenstand: Der Handel mit Produkten sowie Dienstleistungen aller Art im Bereich der Trinkwassertechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Wienczierz, Denis, Hartheim am Rhein, *30.03.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Trinkwassertechnik" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Atlantis Holding GmbH", Hartheim am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 718232) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 07.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 4 (Stammkapital, Einlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Atlantis Holding GmbH", Hartheim am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 718232) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Produkten sowie Dienstleistungen aller Art im Bereich der Trinkwassertechnik sowie im Bereich der Verpflegungstechnik. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Atlantis Holding GmbH", Hartheim am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 718232) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.01.2019 den Teilbetrieb "Operating" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.