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Atlantis22 Handels GmbH

Doofinder, Installationskanal, Füllset..., Kältemittelleitung, Füllschläuche, Monteurhilfe, Split Klimaanlage, Adapter Kältemittel, EXC, Zustimmung zur Datenweitergabe
Adresse / Anfahrt
Flurstraße 2
40885 Ratingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2018. Geschäftsanschrift: Flurstraße 2, 40885 Ratingen. Gegenstand: Handel Import / Export mit Waren aller Art, insbesondere mit Klimaanlagen, Zubehör, Ersatzteilen, Haushaltsgeräten sowie Vermittlung von handwerklichen Dienstleistungen, Marketingservice und die Erbringung der dazugehörigen Service- und Beratungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinecke, Roland, Ratingen, *29.08.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-30:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3UmwG) die Atlantis22 Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Birmingham 818 6EW/England, eingetragen im Ragistrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 4990906, als übertragende Gesellschaft, sowie die Atlantis22 Handels GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Ratingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84771, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG). Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Atlantis22 Handels GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Atlantis22 Handels GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 40885 Ratingen, Flurstraße 2, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Atlantis22 Handels GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Atlantis22 Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (imFolgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Weder bei der Atlantis22 Limited noch bei der Atlantis22 Handels GmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Atlantis22 Handels GmbH, Herrn Roland Reinecke, unter der Geschäftsadresse in 40885 Ratingen, Flurstraße 2, kostenlos angefordert werden.

2019-06-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Atlantis22 Limited (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 4990906) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2019-06-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 31.01.2019 mit der Atlantis22 Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No. 04990906) verschmolzen.

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