2013-06-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2013. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 11, 40210 Düsseldorf. Gegenstand: Die Erbringung von Leistungen der ambulanten Krankenpflege einschließlich der ambulanten Pflege von Beatmungspatienten und anderen Patienten, die der Intensiv-Krankenpflege bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Monteiro Palmeirao, Paulo Alexandre, Langenfeld, *08.04.1968; Walter, Elena, Köln, *23.04.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Außerklinische Intensivkrankenpflege Walter GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Monteiro Palmeirao, Paulo Alexandre, Langenfeld, *08.04.1968.
2016-10-12: Änderung zur Geschäftsanschrift: Marienstraße 19, 40212 Düsseldorf.
2017-09-20: Nach Änderung des Familiennamens Geschäftsführer: Birkenfeld-Walter, Elena, Köln, *23.04.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-24: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2019 mit der Ambulante Krankenpflege E. Walter GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 67229) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-09: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ambulante Krankenpflege E. Walter GmbH am 04.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.