2016-03-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2016. Geschäftsanschrift: Lerchenweg 6, 26209 Hatten. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Elektroeinzelhandel nebst Installation und Reparatur im Bereich der Elektrotechnik, von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen und die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art sowie alle Geschäfte, die dem Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Janßen, Bernd, Hatten, *05.06.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Auf Draht Elektrotechnik, Inh. Bernd Janßen e.K. betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit Sitz in Hatten aus dem Vermögen des Einzelkaufmmans Bernd Janßen, geboren 05.06.1969 nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.02.2016 / 01.03.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-03-09: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-05-11: Einzelprokura: Janßen, Bianca, Hatten - OT Streekermoor I, *23.03.1970.