2020-09-28: Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Gesellschaft zur Förderung des Ingenieursstudiums in Rüsselsheim e.V. mit dem Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt VR 80156) und des Vereinigung Ehemaliger Studierender des Internationalen Wirtschaftsingenieurswesens e.V. IWI Alumni Association mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden VR 3703) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 30.06.und 09.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.