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Kupfergasse 14-16
50667 Köln
1x Adresse:

Aachener Straße 348-350
50933 Köln


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HR-Bekanntmachungen:

2022-04-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2022. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 348-350, 50933 Köln. Gegenstand: die Herstellung von Getränken, insbesondere von alkoholischen Produkten, der Verkauf dieser und der Handel mit diesen Produkten, die Errichtung, die Bereitstellung und der Unterhalt eine Verkaufsplattform im Internet, über die Produkte insbesondere Getränke, an Dritte zum Kauf angeboten werden, Unternehmensberatung im Bereich Gastronomie und Betriebsführung und Markenaufbau in der Gastronomie, Schulungen für Gastronomie, Lebensmittelhandel und Endkunden, Tätigkeiten einer Werbe- und Marketingagentur, insbesondere Entwicklung und Umsetzung von Veranstaltungsformaten und Promotionsaktionen und jegliche artverwandten Tätigkeiten, sofern die einzelnen Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krause, Marian, Köln, *27.05.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, das derzeitige Stammkapitel der Gesellschaft von EUR 25.000,00 bis zum 01.03.2027 um insgesamt bis zu EUR 12.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile - von der Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden - zu erhöhen , sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: a. die Kapitalerhöhung/en erfolgen gegen Bareinlage zur Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, b. die neuen Gesellschafter verpflichten sich neben der Pflicht zur Leistung des Nennbetrags, auf den neuen Geschäftsanteil ein Aufgeld von mindestens EUR 1,00 je Geschäftsanteil von EUR 1,00 zu zahlen, c. die Gesellschafterversammlung genehmigt die Kapitalerhöhung über ein genehmigtes Kapital hinsichtlich Höhe der Beteiligung und Person des/der neuen Gesellschafer/in per schriftlichem Beschluss, in dem die Höhe der nominalen Kapitalerhöhung, der Betrag des erforderlichen Aufgelds und die zum Bezug bestimmte/n Person/en benannt sind, der bei Anmeldung der Kapitalerhöhung (Gesellschafterliste) dem Notar vorzulegen ist.

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