2008-06-05: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung auf 25.600,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Insbesondere wurden §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) geändert. Neuer Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die integrierte Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Bündelung und Zusammenführung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Die Entwicklung von entsprechenden Projekten und die Kombination verschiedener Finanzierungsformen und -quellen nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein. 2. Von der Gesellschaft allein oder in Kooperation mit anderen regionalen Akteuren werden zur praktischen Verbindung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung dazu notwendige Aktivitäten entfaltet, beraten und unterstützt. Hierzu zählen u.a. Analysen, Berichte, Tagungen, Aufbau und Entwicklung von entsprechenden Netzwerken sowie die Beratung der regionalen Akteure, insbesondere der Gesellschafter, zu diesen Themen. 3. Hohe Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Kooperation mit Partnern aus anderen europäischen Ländern, auch aus Mittel- und Osteuropa sowie die Einwerbung von Mitteln aus dem Bereich der Europäischen Union und ihren Institutionen. 4. Die Gesellschaft übernimmt im Auftrage der Gesellschafter die Trägerschaft für Projekte, die in deren Interessen liegen. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck gemäß den Absätzen 1 bis 4 dienen. Sie kann sich an anderen Unternehmen unter Maßgabe des § 96 Abs. 2 Nr. 9 SächsGemO beteiligen, sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
2018-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens und Vertretungsregelung. Neuer Gegenstand: Die Bündelung und Zusammenführung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Die Entwicklung von entsprechenden Projekten und die Kombination verschiedener Finanzierungsformen und -quellen nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein. Von der Gesellschaft allein oder in Kooperation mit anderen regionalen Akteuren werden zur praktischen Verbindung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung dazu notwendige Aktivitäten entfaltet, beraten und unterstützt. Hierzu zählen u.a. Analysen, Berichte, Tagungen, Aufbau und Entwicklung von entsprechenden Netzwerken sowie die Beratung der regionalen Akteure, insbesondere der Gesellschafter, zu diesen Themen. Hohe Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Kooperation mit Partnern aus anderen europäischen Ländern, auch aus Mittel- und Osteuropa sowie die Einwerbung von Mitteln aus dem Bereich der Europäischen Union und ihren Instituten. Die Gesellschaft übernimmt im Auftrag der Gesellschafter die Trägerschaft für Projekte, die in deren Interessen liegen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gegenstand der Gesellschaft gefördert werden kann. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.