2018-10-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2018. Geschäftsanschrift: Gertrudenhofweg 29, 50858 Köln. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege i.S.v. § 52, Absatz 2, Punkt 3 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine unabhängige und nicht gewinnorientierte Beratung von Patienten auf dem Gebiet der Augenheilkunde, insbesondere durch die Erteilung von "Zweitmeinungen" in Form medizinischer Gutachten durch auf diesem Gebiet spezialisierte Universitätsprofessoren. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Kirchhof, Bernd Walter, Köln, *01.04.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-24: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege i.S.v. § 52, Absatz 2, Punkt 3 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine unabhängige und nicht gewinnorientierte Beratung von Patienten auf dem Gebiet der Augenheilkunde, insbesondere durch die Erteilung von "Zweitmeinungen" in Form medizinischer Gutachten durch auf diesem Gebiet spezialisierte Universitätsprofessoren oder durch eine Vermittlung entsprechender Zweitmeinungen.
2019-10-09: Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege i.S.v. § 52, Absatz 2, Punkt 3 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine unabhängige und nicht gewinnorientierte Beratung von Patienten oder Ärzten auf dem Gebiet der Augenheilkunde insbesondere durch die Erteilung von "Zweitmeinungen oder Konsilen" durch auf diesem Gebiet spezialisierte Universitätsprofessoren oder durch eine Vermittlung entsprechender Zweitmeinungen.