2015-02-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2015. Geschäftsanschrift: Lützner Straße 93, 04177 Leipzig . Gegenstand des Unternehmens: - Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Hierzu werden pädagogische und sozialpädagogische Projekte im Bereich der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Altenarbeit bzw. -hilfe konzipiert und angeboten. Hierzu zählen u.a. Beratungsstellen, sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfen, Erziehungshilfen, Jugendtreffs und Kindertageseinrichtungen. In diesem Zusammenhang sollen auch die sozialbildenden Komponenten des Lehmbaus und dessen praktische Anwendung in Verbindung mit Projekten der Jugendarbeit und Jugendhilfe national und international gefördert werden. - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dies erfolgt durch die Planung und Durchführung von Projekten, Lehrgängen und Kursen mit dem Ziel, sozial-, berufs- und allgemeinbildende Arbeit zu leisten. Hierzu werden neben Projekten und Maßnahmen auch Ersatz- und Ergänzungsschulen für den berufs- und allgemeinbildenden Bereich unterhalten. - Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Dies erfolgt durch u.a. die Betreibung einer multikulturellen Kinderstube und durch internationale Jugendtreffs. Außerdem werden ausländische Jugendliche motiviert, an Ausbildungsangeboten der Gesellschaft teilzunehmen. - Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. Hierzu werden Beratungsstellen für die Schuldner- und Insolvenzberatung unterhalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Geißler, Gisbert, Leipzig, *09.01.1957. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Augsburger Gesellschaft für Lehmbau, Bildung und Arbeit in Leipzig e.V. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, VR 994). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-10-05: Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat die Änderung des § 11 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.