2007-09-13: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Schmitz Kaltband GmbH vom 20.08.2007 Teile ihres Vermögens = den Teilbetrieb Stahlhandel - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Schmitz Kaltband GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 20438) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.