2009-08-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 09.06.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 400.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 204.516,75 um EUR 45.483,25 auf EUR 250.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern. Im übrigen ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden. Geschäftsanschrift: Am Heßufer 4 - 14, 58675 Hemer. empfangsberechtigte Person: Kalthoff, Klaus Blumenhang 4, 58675 Hemer.
2012-12-07: Nach Änderung der Vertretungsregelung Geschäftsführer: Kalthoff, Markus, Hemer, *12.06.1969, nunmehr: einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Schwarzpaul, Doris, Hemer.
2016-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: August Overhoff Drahtwerk GmbH. Nicht mehr empfangsberechtigte Person: Kalthoff, Klaus Blumenhang 4, 58675 Hemer. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Kalthoff, Klaus, Hemer; Kalthoff, Karin, Hemer. Vertretungsregelung berichtigt; nunmehr: Geschäftsführer: Kalthoff, Markus, Hemer, *12.06.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-15: Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 37.226,00 EUR auf 287.226,00 EUR beschlossen.
2021-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 mit der Erdmann Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hemer verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.