2006-05-18: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Robke, Hans-Werner, Wuppertal, *06.09.1939, Er ist gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Koopmann & Robke Beteiligungs GmbH zur Vertretung ermächtigt.
2010-01-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Herfeld, Guido, Wuppertal, *08.09.1967; Kuschnia, Thomas, Bad Urach-Wittlingen, *03.06.1967.
2018-06-27: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Herfeld, Volker, Lohmar-Durbusch, *24.03.1963.
2021-07-11: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pohli Verwaltungs GmbH, Wuppertal . Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Koopmann & Robke Beteiligungs GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 5759). Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Robke, Hans-Werner, Wuppertal, *06.09.1939, vertretungsberechtigt gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Pohli Verwaltungs GmbH.
2021-12-14: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 und der Gesellschafterversammlung der Waldacker GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal vom 30.11.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.