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August Thoms GmbH & Co. KG

Putztücher, Spender, Tücher..., Unterhaltsreiniger, Bürsten, Besen, Küchenrollen, Rollenhandtücher
Adresse / Anfahrt
Otto-Hahn-Straße 22-24
25813 Husum
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-10-26:
HRA 10191 FL: AT Hygiene GmbH & Co. KG, Husum, Otto-Hahn-Straße 22-24, 25813 Husum (Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit und die Vermietung von Hygiene-, Reinigungs- und Verpackungsartikeln sowie sonstigen Bedarfsartikeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen (im In- und Ausland) errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand beteiligen.). Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so ist jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. August Thoms Verwaltung GmbH, Husum (Amtsgericht Flensburg, HRB 14497 FL); Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Lorenz, Dietrich, *11.09.1936, Husum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 1. Massow, Maja, *15.05.1960, Mildstedt; Einzelprokura; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2020-11-09:
Name der Firma ist geändert in: August Thoms GmbH & Co. KG.

2020-11-09:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 23.10.2020 das von Dietrich Lorenz, Husum, geb. am 11.09.1936, als Inhaber der Frima August Thoms mit Sitz in Husum (Amsgericht Flensburg, HRA 328 HU) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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