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August Tiefenbacher Aussenwerbung GmbH & Co. KG

Werbeagentur, Allgemeinstellen, Ganzsäulen..., Großflächen, Außenwerbung, Tafeln
Adresse / Anfahrt
Johann-Peter-Herrlein-Straße 9
97688 Bad Kissingen
1x Adresse:

Postfach 2266
97688 Bad Kissingen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-03:
(die Herstellung, der Vertrieb und Handel von und mit drucktechnischen Erzeugnissen jedweder Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von drucktechnischen Erzeugnissen insbesondere auch die Aufstellung, der Betrieb und die Vermietung von Werbeflächen für Zwecke der Außenwerbung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Johann-Peter-Herrlein-Str. 9, 97688 Bad Kissingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Tiefenbacher Verwaltungs GmbH, Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 7498).

2017-07-15:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.05.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2017 und Ausgliederungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.05.2017 das Vermögen von der Firma August Tiefenbacher, Nachf. e.K. mit dem Sitz in Bad Kissingen mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme der ausdrücklich im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 05.05.2017 (URNr. 1000/2017 Notar Dr. Roßmann, Münnerstadt) bezeichneten Vermögensgegenständen übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.