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Augusta-Kranken-Anstalt gemeinnützige GmbH
44791 BochumDE
6x Adresse:
Wiescherstraße 24
44623 Herne
Dr.-C.-Otto-Straße 27
44879 Bochum
Castroper Straße 45
44791 Bochum
Hordeler Straße 7-9
44651 Herne
Kesterkamp 20
44879 Bochum
Bredenscheider Straße 58a
45525 Hattingen
Wiescherstraße 24
44623 Herne
Dr.-C.-Otto-Straße 27
44879 Bochum
Castroper Straße 45
44791 Bochum
Hordeler Straße 7-9
44651 Herne
Kesterkamp 20
44879 Bochum
Bredenscheider Straße 58a
45525 Hattingen
mind. 200 Mitarbeiter
7x HR-Bekanntmachungen:
2011-10-31:
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.09.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 25.000.000.,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 12.782.297,03 um EUR 17.702,97 auf EUR 12.800.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 ( Gegenstand ) und § 4 ( Kapital ) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung und der Betrieb von Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen. 2. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Aufnahme- und Benutzungsordnung insbesondere der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse und Wohnsitz. 3. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. 4. Alle Mitarbeiter sind an Auftrag und Grundrichtung der Gesellschaft gebunden. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Auslagen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 12.800.000,00 EUR.
2016-12-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Drathen, Thomas, Witten, *22.05.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe, sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; -die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; -die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem geistigem und sittlichem Gebiet. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligten. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltliche Abs. 2.6 - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. Eine solche Mittelverwendung ist auch für die steuerbegünstigten Zwecke von Gesellschaftern zulässig.
2019-08-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2019 mit der Evangelische Krankenhaus Hattingen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hattingen, (Amtsgericht Essen, HRB 15201) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-02-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Froese, Ulrich, Bochum.
2021-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 und 8 (Zustimungsvorbehalt) sowie eine Änderung in § 7 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte ändert sich entsprechend. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: 2. Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit 2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; - die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; - die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. 2.3. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen allen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben. Dieser Dienst geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. 2.4. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. 2.5. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.6. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltlich Abs. 2.7.- keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. - 2.7. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. 2.8. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e.V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband "Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V." (EWDE) angeschlossen.
2021-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie Änderung des § 2 beschlossen. Neue Firma: Augusta-Kranken-Anstalt gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit 2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; - die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; - die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. 2.3. Der vorgenannte steuerbegünstigte Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand wird auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Augusta-Kranken-Anstalt Service GmbH, AUGUSTA Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Evangelisches Krankenhaus Hattingen Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Evangelisches Krankenhaus Hattingen Service gemeinnützige GmbH verwirklicht, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Gesellschaftszwecks umfasst dabei insbesondere den Empfang der im Folgenden aufgezählten Leistungen: Von Seiten der Augusta-Kranken-Anstalt Service GmbH: - Personalgestellungsleistungen; - Speisenversorgung mittels der beigestellten Materiallieferungen von Nahrungsmitteln; - Gebäudereinigungsleistungen - sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. Von Seiten der AUGUSTA Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Evangelisches Krankenhaus Hattingen Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung: - Personalgestellungsleistungen - sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. Von Seiten der Evangelisches Krankenhaus Hattingen Service gemeinnützige GmbH: - Personalgestellungsleistungen; - Gebäudereinigungsleistungen -sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. 2.4. Das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. Abs. 2.3 wird ferner durch die Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen verwirklicht. Es werden an die Augusta-Kranken-Anstalt Service GmbH zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der selbstlosen Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen im Rahmen deren Erbringung von Funktionsleistungen und zentrale Dienste für Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und ambulante Dienste erbracht: -Materialbeistellung von Nahrungsmitteln für die Speisenversorgung; - Zurverfügungstellung der Küche einschließlich des Kücheninventars; - Materiallieferungen für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen; - Serviceleistungen insbesondere im Bereich des technischen Dienstes, die Durchführung der Personalabrechnung und des Rechnungswesens sowie die Nutzungsüberlassung von IT-Infrastruktur einschließlich des Supports -sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. An die Evangelisches Krankenhaus Hattingen Service gemeinnützige GmbH beinhaltet dies zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der selbstlosen Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen im Rahmen deren Erbringung von Funktionsleistungen und zentrale Dienste für Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und ambulante Dienste: - Materiallieferungen für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen; - Serviceleistungen insbesondere im Bereich des technischen Dienstes, die Durchführung der Personalabrechnung und des Rechnungswesens sowie die Nutzungsüberlassung von IT-Infrastruktur einschließlich des Supports - sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. Ferner werden an die AUGUSTA Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Evangelisches Krankenhaus Hattingen Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Hilfeleistung, Betreuung und Pflege alter, hilfebedürftiger und kranker Menschen insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen mit den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen erbracht: - Bereitstellung von Räumlichkeiten und der damit verbundenen Nebenleistungen, insbesondere von Energiekosten; - Materiallieferungen u. a. in Form von Lebensmitteln; -Personalgestellungsleistungen -sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. 2.5. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen allen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben. Dieser Dienst geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. 2.6. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. 2.7. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltlich Abs. 2.9. - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 2.9. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. 2.10. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e.V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband "Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V." (EWDE) angeschlossen.
2011-10-31:
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.09.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 25.000.000.,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 12.782.297,03 um EUR 17.702,97 auf EUR 12.800.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 ( Gegenstand ) und § 4 ( Kapital ) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung und der Betrieb von Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen. 2. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Aufnahme- und Benutzungsordnung insbesondere der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse und Wohnsitz. 3. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. 4. Alle Mitarbeiter sind an Auftrag und Grundrichtung der Gesellschaft gebunden. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Auslagen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 12.800.000,00 EUR.
2016-12-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Drathen, Thomas, Witten, *22.05.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe, sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; -die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; -die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem geistigem und sittlichem Gebiet. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligten. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltliche Abs. 2.6 - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. Eine solche Mittelverwendung ist auch für die steuerbegünstigten Zwecke von Gesellschaftern zulässig.
2019-08-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2019 mit der Evangelische Krankenhaus Hattingen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hattingen, (Amtsgericht Essen, HRB 15201) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-02-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Froese, Ulrich, Bochum.
2021-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 und 8 (Zustimungsvorbehalt) sowie eine Änderung in § 7 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte ändert sich entsprechend. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: 2. Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit 2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; - die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; - die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. 2.3. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen allen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben. Dieser Dienst geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. 2.4. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. 2.5. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.6. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltlich Abs. 2.7.- keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. - 2.7. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. 2.8. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e.V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband "Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V." (EWDE) angeschlossen.
2021-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie Änderung des § 2 beschlossen. Neue Firma: Augusta-Kranken-Anstalt gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit 2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; - die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; - die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. 2.3. Der vorgenannte steuerbegünstigte Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand wird auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Augusta-Kranken-Anstalt Service GmbH, AUGUSTA Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Evangelisches Krankenhaus Hattingen Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Evangelisches Krankenhaus Hattingen Service gemeinnützige GmbH verwirklicht, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Gesellschaftszwecks umfasst dabei insbesondere den Empfang der im Folgenden aufgezählten Leistungen: Von Seiten der Augusta-Kranken-Anstalt Service GmbH: - Personalgestellungsleistungen; - Speisenversorgung mittels der beigestellten Materiallieferungen von Nahrungsmitteln; - Gebäudereinigungsleistungen - sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. Von Seiten der AUGUSTA Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Evangelisches Krankenhaus Hattingen Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung: - Personalgestellungsleistungen - sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. Von Seiten der Evangelisches Krankenhaus Hattingen Service gemeinnützige GmbH: - Personalgestellungsleistungen; - Gebäudereinigungsleistungen -sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. 2.4. Das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. Abs. 2.3 wird ferner durch die Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen verwirklicht. Es werden an die Augusta-Kranken-Anstalt Service GmbH zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der selbstlosen Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen im Rahmen deren Erbringung von Funktionsleistungen und zentrale Dienste für Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und ambulante Dienste erbracht: -Materialbeistellung von Nahrungsmitteln für die Speisenversorgung; - Zurverfügungstellung der Küche einschließlich des Kücheninventars; - Materiallieferungen für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen; - Serviceleistungen insbesondere im Bereich des technischen Dienstes, die Durchführung der Personalabrechnung und des Rechnungswesens sowie die Nutzungsüberlassung von IT-Infrastruktur einschließlich des Supports -sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. An die Evangelisches Krankenhaus Hattingen Service gemeinnützige GmbH beinhaltet dies zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der selbstlosen Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen im Rahmen deren Erbringung von Funktionsleistungen und zentrale Dienste für Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen und ambulante Dienste: - Materiallieferungen für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen; - Serviceleistungen insbesondere im Bereich des technischen Dienstes, die Durchführung der Personalabrechnung und des Rechnungswesens sowie die Nutzungsüberlassung von IT-Infrastruktur einschließlich des Supports - sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. Ferner werden an die AUGUSTA Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Evangelisches Krankenhaus Hattingen Ambulante Dienste gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Hilfeleistung, Betreuung und Pflege alter, hilfebedürftiger und kranker Menschen insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen mit den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen erbracht: - Bereitstellung von Räumlichkeiten und der damit verbundenen Nebenleistungen, insbesondere von Energiekosten; - Materiallieferungen u. a. in Form von Lebensmitteln; -Personalgestellungsleistungen -sowie sonstige mit dem gegenständlichen Satzungszweck im Zusammenhang stehende Leistungen. 2.5. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen allen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben. Dieser Dienst geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. 2.6. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. 2.7. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltlich Abs. 2.9. - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 2.9. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. 2.10. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e.V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband "Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V." (EWDE) angeschlossen.