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Aulenkamp GmbH

Sanitär, Heizungs, Sanitärtechnik..., WPadminAule, Effiziente Heiztechnik, Heizung, Ventilation und Klimaanlagen
Adresse / Anfahrt
Verler Straße 242
33332 Gütersloh
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-19:
Geschäftsanschrift: Verler Str. 242, 33332 Gütersloh.

2012-12-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.11.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 26.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Aulenkamp, Lino, Gütersloh, *05.11.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Aulenkamp & Co. OHG (Amtsgericht Gütersloh HRA 7325) beschlossen. Außerdem hat die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Vertretung) beschlossen.Nach Änderung Geschäftsführer: Aulenkamp, Jochen, Gütersloh, *12.09.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-11-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2016 mit der Aulenkamp & Co. OHG mit Sitz in Gütersloh verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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