2019-05-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2019. Geschäftsanschrift: Mallaustraße 72, 68219 Mannheim. Gegenstand: Der Betrieb eines Pflegedienstes/Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Hirschmann, Klaus, Ludwigshafen, *18.06.1967, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-24: Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 , § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 4 (Geschäftsführung und Vertretung), beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Hirschmann, Klaus, Ludwigshafen, *18.06.1967 als Inhaber der Firma "Ambulante Pflege Rhein-Neckar Klaus Hirschmann e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 710360) auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes; Wohngemeinschaften; betreutes Wohnen sowie der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hirschmann, Klaus, Ludwigshafen, *18.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Hirschmann, Klaus, Ludwigshafen, *18.06.1967 hat als Inhaber der Firma "Ambulante Pflege Rhein-Neckar Klaus Hirschmann e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 710360) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.10.2021 mit Nachtrag vom 29.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse vom 01.10.2021 und vom 23.02.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 24.05.2022 wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.