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AutismusZentrum Bruchsal GmbH & Co. KG

Psychologische Einrichtung, Nachrichtenleiste, Schulbegleitung..., KA-Durlach, Ausgabegeräten, Schulbegleiter/-innen, Webfont, Videoeinbettungen, Kategorienüberschriften, Seitenladen, Essenzielle
Adresse / Anfahrt
Friedrichstraße 66
76669 Bad Schönborn
3x Adresse:

Zum Keitelberg 14
69168 Wiesloch


Zehntstraße 7
76227 Karlsruhe


Wilderichstraße 11
76646 Bruchsal


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-08:
(Die Betreuung und Begleitung vorwiegend autistischer Menschen, Sozialtraining, Therapie, Schulbegleitung, Integrationshilfe, Supervision und Fortbildung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 66, 76669 Bad Schönborn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: AZB Verwaltungs-GmbH, Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 736605), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-16:
Der Einzelkaufmann Zimmermann, Urlrich, Bad Schönborn, *27.03.1960 hat als Inhaber der Firma "Ulrich Zimmermann e.K.", Bad Schönborn nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.08.2020 aus seinem Vermögen einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens und zwar den Teilbetrieb "Autismus" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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