2009-04-03: (Der Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Reparaturarbeiten von Kraftfahrzeugen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gablonzer Straße 9, 75181 Pforzheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Auto & Service Verwaltung GmbH, Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 706394).
2009-09-11: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Auto & Service Allrad GmbH", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 511691) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-09-11: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Volker Drodofsky e.K.", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702431) am 08.09.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2009-09-11: Der Einzelkaufmann Drodofsky, Volker, Mönsheim, *31.01.1962 hat als Inhaber der Firma "Volker Drodofsky e.K.", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702431) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2009 mit Nachtrag vom 27.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.08.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.